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Der Staat betrachtet Kunst, die der Sammler erwirbt, nicht als Anlageinstrument. Gewinne aus An- und Verkauf von Kunstobjekten, die nicht regelmäßig und damit automatisch gewerbsmäßig erzielt werden, müssen nicht versteuert werden.

Als Einrichtung für Arztpraxen, Büro- und Geschäftsräume sind Kunstwerke im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren, grundsätzlich steuerlich absetzbar. Eine individuelle Überprüfung durch den Steuerberater ist bei größeren Anschaffungen angezeigt.

Gerne erzählen wir Ihnen mehr über die verschiedene Möglichkeiten von Kunst als Wertanlage, insbesondere auch, wenn es die geschäftliche Nutzung betrifft.

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